Bei der Schadensregulierung von Verkehrs- unfällen ist es nicht nur bedeutsam, die Rechtsposition der Beteiligten genau zu kennen, sondern auch Ansprüche genau zu beziffern.
Dabei wird neben konkreten und pauschalen Schadensersatzansprüchen und dem Schmerzensgeld häufig der so genannte Haushaltsführungsschaden übersehen und nicht geltend gemacht, § 843, § 844 BGB.
Die Bezifferung und Durchsetzung dieses Schadenspostens bedarf der sachgerechten Schadenserfassung entsprechend der aktuellen Rechtsprechung.